Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter, Angestellte oder sonstige Arbeitnehmergruppen) erforderlich.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .