. Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter, Angestellte oder sonstige Arbeitnehmergruppen) erforderlich.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter, Angestellte oder sonstige Arbeitnehmergruppen) erforderlich.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .