Aktives und passives Wahlrecht
. Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl () in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen errichteten Jugendvertrauensräte.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aktives und passives Wahlrecht
. Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl () in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen errichteten Jugendvertrauensräte.