Personenbezogene Bezeichnungen
. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.