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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. ABSCHNITT

Pflegegeld

Höhe des Pflegegeldes

. Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich

in Stufe 1 157,30 Euro

in Stufe 2 290,00 Euro,

in Stufe 3 451,80 Euro,

in Stufe 4 677,60 Euro,

in Stufe 5 920,30 Euro,

in Stufe 6 1285,20 Euro und

in Stufe 7 1688,90 Euro.