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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. ABSCHNITT

Pflegegeld

Höhe des Pflegegeldes

. Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich

in Stufe 1

154,20 Euro,

in Stufe 2

284,30 Euro,

in Stufe 3

442,90 Euro,

in Stufe 4

664,30 Euro,

in Stufe 5

902,30 Euro,

in Stufe 6

1 260,00 Euro und

in Stufe 7

1 655,80 Euro.