Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prospekt für die Börsezulassung

. Der Prospekt ist unbeschadet § 8b KMG gemäß den ff KMG zu erstellen und von der FMA gemäß § 8a KMG zu billigen. Ein gemäß erster Satz KMG erstellter und von der FMA gebilligter Prospekt berechtigt nicht zur Börsezulassung.