Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1 ()

Der Ausweis hat zwei Seiten:

Seite 1 mit einfachem Hologramm enthält:

1. Nachname,

2. Vorname(n),

3. Akademischer Titel,

4. Lichtbild,

5. Unterschrift in gescannter Form,

6. Ausweisnummer,

7. Ausstellende Behörde,

8. Ausstellungsdatum,

9. Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist,

10. Bereich, für den der Ausweis gelten soll.

Seite 2 enthält:

1. Geburtsdatum,

2. Geburtsort.