Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für Arbeitsverhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, gelten die Bestimmungen des 1. Teiles sowie , 48 und 49 dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen des BUAG.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .