Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfügungs- und Exekutionsbeschränkungen

. Die Abtretung oder Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften im Sinne des ist rechtsunwirksam, soweit der Anwartschaftsberechtigte darüber nicht als Abfertigungsanspruch verfügen kann. Für die Pfändung gilt die Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .