Artikel II
(Anm.: aus BGBl. Nr. 45/1991, zu den Abschnitten A und F der Anlage zu , BGBl. Nr. 76/1986)
Die bisher dem Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Gesundheitswesen angehörenden Bediensteten gelten als in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz übernommen.
