Anlage 6
Lehrverpflichtungsgruppe VI
1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen.
3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen.
4. Kochen an Familienhelferinnenschulen.
5. Lasieren an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
6. Maschinenkunde - Übungen an Bundesförsterschulen.
7. Modetechnik an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
8. Nähen an Familienhelferinnenschulen.
9. Nähen, Materialienkunde und Werken (ausgenommen Materialienkunde) an Hauswirtschaftsschulen.
