Für Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Amtsgerichte zuständig.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Amtsgerichte zuständig.