Ist ein zum Schiffahrtsgericht bestelltes Amtsgericht mit mehreren Richtern besetzt, so sind bei der Geschäftsverteilung die Geschäfte des Schiffahrtsgerichts einem von ihnen zu übertragen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ist ein zum Schiffahrtsgericht bestelltes Amtsgericht mit mehreren Richtern besetzt, so sind bei der Geschäftsverteilung die Geschäfte des Schiffahrtsgerichts einem von ihnen zu übertragen.