Soweit im die Grenzen für die Bezirke der Schiffahrtsgerichte durch Ortsnamen bezeichnet sind, sind die Gemeindegrenzen dieser Orte maßgebend.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Soweit im die Grenzen für die Bezirke der Schiffahrtsgerichte durch Ortsnamen bezeichnet sind, sind die Gemeindegrenzen dieser Orte maßgebend.