. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen sowie für Handel und Verkehr betraut.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen sowie für Handel und Verkehr betraut.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.