Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen sowie für Handel und Verkehr betraut.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.