Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit und den Wirkungsbereich der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz bleiben einem Übereinkommen zwischen Bund, Bundesland Niederösterreich und Gemeinde Wien vorbehalten.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.