. Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit und den Wirkungsbereich der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz bleiben einem Übereinkommen zwischen Bund, Bundesland Niederösterreich und Gemeinde Wien vorbehalten.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit und den Wirkungsbereich der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz bleiben einem Übereinkommen zwischen Bund, Bundesland Niederösterreich und Gemeinde Wien vorbehalten.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.