Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überwachung der Einhaltung der Monats- und Jahresvoranschlagswerte und Prüfung im Gebarungsvollzug

. Der BHAG obliegt die Überwachung der Einhaltung der Monats- und Jahresvoranschlagswerte und die Prüfung im Gebarungsvollzug ( bis 127). Wird von einer haushaltsführenden Stelle eine Anordnung getroffen

1. die zu einer Überschreitung des Monatsvoranschlagswertes führen würde, hat die BHAG die betroffene haushaltsführende Stelle hievon zu verständigen, welche

2. die im Jahresvoranschlagswert nicht mehr ihre Bedeckung findet und daher vom HV-System zurückgewiesen wird, ist das anordnende Organ hievon zu verständigen, welches

die weitere Vorgehensweise festzulegen hat.