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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: GZ S. 454/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf wie folgt festgesetzt:

− Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

− Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

− Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

− Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bei der öffentlichen „Marien-Apotheke“ ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2010, GZ: 12 und 12 H 4/1998, wird aufgehoben. Die übrigen Teile dieser Verordnung bleiben vollinhaltlich aufrecht.

Diese Verordnung tritt mit 12. September 2014 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.