Haushaltszeitraum
. Der Bundeshaushalt ist für jedes Finanzjahr gesondert zu führen. Finanzjahr ist das Kalenderjahr.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 24.06.2014 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenHaushaltszeitraum
. Der Bundeshaushalt ist für jedes Finanzjahr gesondert zu führen. Finanzjahr ist das Kalenderjahr.