Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages für Dienstnehmer und Dienstgeber im Burgenland beträgt je 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 80/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
