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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 80/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages für Dienstnehmer und Dienstgeber im Burgenland beträgt je 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.