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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 29/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 31 des Führerscheingesetzes - FSG, BGBl. I Nr. 120/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 43/2013, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. November 1997 über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften des Landes und der Bundespolizeidirektion Eisenstadt zur Ausstellung von Mopedausweisen wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.