Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 5 (zu )

Lehrverpflichtungsgruppe II = 0,913 Werteinheiten

(22 WST erforderlich, um volle Lehrverpflichtung zu erfüllen)

Instrumentalunterricht in Haupt- und Nebenfächern, ergänzende Lehrveranstaltungen im Einzelunterricht, Korrepetition