Anlage 5 (zu )
Lehrverpflichtungsgruppe II = 0,913 Werteinheiten
(22 WST erforderlich, um volle Lehrverpflichtung zu erfüllen)
Instrumentalunterricht in Haupt- und Nebenfächern, ergänzende Lehrveranstaltungen im Einzelunterricht, Korrepetition
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 5 (zu )
Lehrverpflichtungsgruppe II = 0,913 Werteinheiten
(22 WST erforderlich, um volle Lehrverpflichtung zu erfüllen)
Instrumentalunterricht in Haupt- und Nebenfächern, ergänzende Lehrveranstaltungen im Einzelunterricht, Korrepetition