20. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 2005 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Jagdverordnung, LGBl. Nr. 24/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 83/2002, außer Kraft.
(3) Die Änderungen der Verordnung in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit 1. Februar 2007 in Kraft.
(4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu , , , und 7, , 76 Abs. 1 und 5, und 2, , , die Überschrift zu und treten mit 1. Februar 2016 in Kraft, gleichzeitig entfällt .
