Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

6. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für alle Arten der Verpachtungen

(Anm.: Tritt mit LGBl. Nr. 89/2019 außer Kraft.)