Fortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrgangs sind mindestens 16 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenFortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrgangs sind mindestens 16 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.