Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) , , 10, 11, 17 und 22 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 17/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2013 treten in Kraft:

1. und 2, , 2 und 4, bis 3, und die Überschrift zum 9. Abschnitt mit 1 Juli 2012,

2. und 2, und mit 1. Jänner 2013.

(4) Die in vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrags gemäß des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre richtet sich für die Kalenderjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 nach , 15, 16, 17, 18, 19 und 20 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.

(5) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Die in vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrags gemäß des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre richtet sich für das Kalenderjahr 2014 nach des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.

(7) bis 3 und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(8) , 17, 22, 25, 25b und 25c in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(9) , , 10, 11 und 17 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 17/2023 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.