Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für die Organe der Gemeinden

Sitzungsgeld

Den Mitgliedern des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse gebührt - sofern sie nicht einen Bezug nach den bis 21 erhalten - für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe von 1 % des Ausgangsbetrages gemäß .