6. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für die Organe der Gemeinden
Sitzungsgeld
Den Mitgliedern des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse gebührt - sofern sie nicht einen Bezug nach den bis 21 erhalten - für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe von 1 % des Ausgangsbetrages gemäß .
