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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 86/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 42/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2024, wird verordnet:

Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

In folgenden spezifisch genannten Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Güssing und Jennersdorf auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart übertragen:

1. Angelegenheiten der §§ 365m bis 365z in Verbindung mit § 338 Abs. 8, § 373i1 und § 373i1a sowie - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 150/2024, und der dazu ergangenen Verordnungen;

2. Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach § 366b in Verbindung mit § 370 und § 371 GewO 1994;

3. Vollstreckung aller nach den in den Z 1 und 2 genannten Bestimmungen erlassenen Bescheide.

Inkrafttretensbestimmung

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.