Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Sinne des , die eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes begehen oder andere zu einer Diskriminierung anweisen, verletzen die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Derartige Pflichtverletzungen sind nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
