Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Sinne des , die eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes begehen oder andere zu einer Diskriminierung anweisen, verletzen die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Derartige Pflichtverletzungen sind nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.