Personalplan
Artikel XII. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage IV).
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIV
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personalplan
Artikel XII. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage IV).
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIV