Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personalplan

Artikel XII. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage IV).

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIV