Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personalplan

Artikel XI. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2011 werden im Personalplan 2011 festgelegt (Anlage IV).

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIII