Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bundesvoranschlag 2011

(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert

1. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

„Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“

2. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 109/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

,,Im Bundesvoranschlag (Anlage I) wird nach dem Voranschlagsansatz 1/44228 der Voranschlagsansatz „1/44257/22 Zweckzuschuss für Kinderbetreuung“ eingefügt.“)

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIII