Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bewilligung

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2010 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

 

Allgemeiner

Ausgleichs-

Gesamt-

 

 

Haushalt

haushalt

haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

 

Ausgaben:

70 767,407

96 251,192

167 018,599

 

Einnahmen:

57 591,846

109 426,753

167 018,599

 

___________________________________________

 

Abgang:

13 175,561

 

Überschuss:

13 175,561

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2010 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 21311986, sowie Artikel IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XIII