BUNDESVORANSCHLAG 2008
(Anm.: Bundesvoranschlag 2008 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
BUNDESVORANSCHLAG 2008
(Anm.: Bundesvoranschlag 2008 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV