BUNDESVORANSCHLAG 2006
(Anm.: Bundesvoranschlag 2006 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
BUNDESVORANSCHLAG 2006
(Anm.: Bundesvoranschlag 2006 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI