Anlage II
KONJUNKTURAUSGLEICH – VORANSCHLAG 2000
(Anm.: Konjunkturausgleich – Voranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage II
KONJUNKTURAUSGLEICH – VORANSCHLAG 2000
(Anm.: Konjunkturausgleich – Voranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI.