Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage II

KONJUNKTURAUSGLEICH – VORANSCHLAG 2000

(Anm.: Konjunkturausgleich – Voranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI.