BUNDESVORANSCHLAG 2000
(Anm.: Bundesvoranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
BUNDESVORANSCHLAG 2000
(Anm.: Bundesvoranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI.