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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 8/1977

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Weltraumagentur (ESA) in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 8/1977 · Stammfassung

Fassungen ab: 12.01.1977

Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1

BGBl. Nr. 8/1977

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