. Die im genannten Beamten können Erklärungen gemäß § 254 Abs. 1 BDG 1979 nur bis 31. Dezember 1999 abgeben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die im genannten Beamten können Erklärungen gemäß § 254 Abs. 1 BDG 1979 nur bis 31. Dezember 1999 abgeben.