Revision
. Auf die Revision der Gebarung des Zentralbetriebsratsfonds sind die Bestimmungen des 5. Abschnittes sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Revision
. Auf die Revision der Gebarung des Zentralbetriebsratsfonds sind die Bestimmungen des 5. Abschnittes sinngemäß anzuwenden.