Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 49/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45/2018, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
