Die BRZ GmbH wird mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung einer Datenbank zur Erfassung, Verwaltung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), übermittelt werden müssen, betraut. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 323/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 323/2015 · Stammfassungkundgemacht am 30.10.2015
Fassungen ab: 31.10.2015
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring
BGBl. II Nr. 323/2015 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
