Die Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft kann 0 vH betragen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 720/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. III Abs. 5 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 720/1995 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.11.1995
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 720/1995 ↗
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