Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Anschlußstelle Peggau der S 35 Brucker Schnellstraße wird im Bereich der Marktgemeinde Peggau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 32,5 der S 35 Brucker Schnellstraße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Peggau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. SO-35-24 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.