Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Anschlußstelle „Neue Heimat“ der A 7 Mühlkreis Autobahn wird im Bereich der Stadt Linz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 2,010 und km 2,825 der A 7 Mühlkreis Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 8639/1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.