Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Anschlußstelle Stockerau/Mitte der A 22 Donauufer Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 27,29 und km 28,01 der A 22 Donauufer Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Stockerau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr.  im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.