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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1000/9-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 3 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. April 1997, Zl. IVW3-M-256/1-97, gemäß § 2 Abs. 2, 4 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, für die neu entstandene Ortschaft beim Gemeindezentrum in der KG Landfriedstetten, Gemeinde Bergland, als Ortschaftsnamen “Bergland” bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.