*) Übertragung
Soll die Urnenstätte durch einen anderen Rechtsträger verwendet werden, bedarf es einer Genehmigung des Bürgermeisters. Für die Genehmigung gilt .
*) Fassung LGBl.Nr. 43/2009
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Übertragung
Soll die Urnenstätte durch einen anderen Rechtsträger verwendet werden, bedarf es einer Genehmigung des Bürgermeisters. Für die Genehmigung gilt .
*) Fassung LGBl.Nr. 43/2009