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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 55/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs 2 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl I Nr 138/2017, wird kundgemacht:

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann Herrn Hofrat Dipl.-Päd. Rudolf MAIR mit Wirksamkeit ab dem 1. Juli 2023 zum Bildungsdirektor für Salzburg bestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.