Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann Herrn Hofrat Dipl.-Päd. Rudolf MAIR mit Wirksamkeit ab dem 1. Juli 2023 zum Bildungsdirektor für Salzburg bestellt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 55/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs 2 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl I Nr 138/2017, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
