Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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II.

1. Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);

2. Bauplatzerklärung für Bauplätze in Grünflächen, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorliegt;

3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 bis 2:

a) Bezirk Oberpullendorf

Angelegenheiten der Gemeinde Oberpullendorf

auf die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf

b) Bezirk Oberwart

Angelegenheiten der Gemeinde Pinkafeld

auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart